Die Zentrale Ethik-Kommission (ZEK) ist ein unabhängiges Gremium für die Behandlung ethischer Fragen, die in den Aufgabenbereichen der Hildegard-Stiftung auftreten. Sie dient als zentraler Ansprechpartner für die Ethikberatung in den Einrichtungen der Hildegard-Stiftung und koordiniert die Ethikarbeit im Träger. Die ZEK ist im Ethik-Institut an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar angesiedelt.

 

Die Zentrale Ethik-Kommission der Hildegard-Stiftung (ZEK) ist ein unabhängiges Gremium für die Behandlung ethischer Fragen, die in den Aufgabenbereichen der Hildegard-Stiftung auftreten. Mit der Einrichtung der ZEK verfolgt die Hildegard-Stiftung das Ziel, solche Fragen und damit verbundene Entscheidungen auf der Grundlage christlicher Werte ethisch zu reflektieren und die ethisch angemessene Erfüllung des caritativen Auftrags der von der Stiftung betriebenen Einrichtungen zu unterstützen. Die ZEK arbeitet mit den Ethik-Institutionen der Einrichtungen zusammen und unterstützt diese.

Die ZEK ist Teil des Ethik-Institutes an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar.

 

Geschäftsordnung der Zentralen Ethik-Kommission

Im Herbst 1993 beschloss der Vorstand der caritas trägergesellschaft trier e. V. (ctt), eine Ethik-Kommission einzurichten, die beauftragt wurde, als übergreifendes Ethik-Gremium die Einrichtungen der ctt in ethischen Fragen zu beraten. Als Aufgaben wurden drei Schwerpunkte benannt:

•    die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ethische Fragen zu sensibilisieren
•    die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Lösung konkreter ethischer Problemsituationen zu unterstützen
•    allgemeine ethische Orientierungs- und Handlungsempfehlungen für die ctt zu erarbeiten

Im Jahre 1994 nahm die Ethik-Kommission ihre Arbeit unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Ludger Honnefelder auf. Sie gehörte damals zu einer der ersten ethischen Beratungseinrichtungen für Träger von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen in Deutschland. Neben der Beratung in konkreten Einzelanfragen wurden in den ersten Jahren Empfehlungen zu den Themen Patientenaufklärung, kollegiales Verhalten gegenüber HIV-positiven Mitarbeitern sowie dem Umgang mit Fehl-, Früh- und Totgeborenen erarbeitet und Fortbildungen durchgeführt.

Im Jahre 2003 übernahm Herr Walther Gose den Vorsitz der Ethik-Kommission. Er baute die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Marienhaus GmbH aus. Eine von beiden Trägern gemeinsam mit Herrn Prof. Honnefelder organisierte Weiterbildung „Medizin- und Unternehmensethik“ führte Ärzte zusammen, die anschließend in den Einrichtungen als Ethik-Koordinatoren oder Mitglieder von Ethik-Komitees tätig wurden.

Im Jahre 2007 wurde Herr Prof. Dr. med. Dr. phil. Thomas Heinemann zum Vorsitzenden gewählt. Neben der Prüfung klinischer Studien und der Beratung in fallbezogenen Anfragen aus den Einrichtungen der ctt waren Arbeitsschwerpunkte der Umgang mit Patientenverfügungen, die Sondenernährung über PEG und die Diagnostik bei Chromosomenverteilungsstörungen im mütterlichen Blut. Die Ethik-Kommission organisierte zudem jährliche Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen ethischen Themen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ctt.

Im Jahre 2015 erfolgte eine Erweiterung des Aufgabengebiets der Ethik-Kommission auf die Einrichtungen der Marienhaus Stiftung. Die Ethik-Kommission wurde um neue Mitglieder aus den Einrichtungen der Marienhaus Stiftung erweitert, der Name in „Zentrale Ethik-Kommission“ (ZEK) geändert und eine neue Satzung erarbeitet. Organisatorisch wurde die ZEK an das Ethik-Institut an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar angebunden. Zum Vorsitzenden der ZEK wurde erneut Herr Prof. Heinemann gewählt. Im Vordergrund der inhaltlichen Arbeit stehen die Organisation der Ethikarbeit in den zahlreichen unterschiedlichen Einrichtungen beider Träger sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, z.B. zum Umgang mit einer Schwangerschaft mit einem nicht überlebensfähigen Kind.

Die Zentrale Ethik-Kommission setzt sich aus bis zu 15 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachdisziplinen und Berufe zusammen. Mindestens ein Drittel der Mitglieder steht nicht in einem Arbeitsverhältnis mit den Trägern.

In der gegenwärtigen Wahlperiode (01.04.2022-31.03.2025) gehören der ZEK an:
 

Dr. N. Bähr 

Verbundkrankenhaus
Bernkastel-Wittlich
Koblenzer Str. 91
54516 Wittlich

Dr. M. Lemm  

Am Wiesenhang 42
50259 Puhlheim

G. Beule

Hildegard-Stiftung, Stabsstelle Ethik
Friedrich-Wilhelm-Straße 32
54290 Trier

M. Naton

Gelderland-Klinik
Clemensstraße 10
47608 Geldern

M. Fujishige

Haus auf dem Wehrborn
54298 Aach

Dr. J. Ratermann

Ärztlicher Direktor und Chefarzt für Geriatrie
Fachklinik St. Hedwig Illingen
Krankenhausstraße 1
66557 Illingen
 

Prof. Dr. med. Dr. phil. T. Heinemann

Verweyenstraße 12
53121 Bonn

G. Sauer

Caritas-Krankenhaus Lebach
Heeresstr. 49
66822 Lebach

Dr. D. Kranz

Universität Trier
Fachbereich I - Psychologie
Universitätsring 15
54286 Trier

E. Meffert

ctt Altenhilfe
Beuelsweg 8a
56179 Vallendar

Die Teilnahme an Sitzungen der ZEK ist ausschließlich Mitgliedern der ZEK und ggf. eingeladenen Gästen vorbehalten. Die Inhalte der Sitzungen sind vertraulich.

Nächste Termine der regulären Sitzungen der Zentralen Ethik-Kommission sind:

21.09.2023

11.12.2023

15.02.2024

 

Koordinator:
Georg Beule
Stabsstelle Ethik der Hildegard-Stiftung
Friedrich Wilhelm Str. 32
54290 Trier
Tel.: +49 (0) 651 7167-445
E-Mail: zentrale-ethik-kommission(at)hildegard-stiftung.de

Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Dr. phil. Thomas Heinemann
Ethik-Institut an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar
Pallottistraße 3
56179 Vallendar
Tel.: +49 (0) 261 6402-510
E-Mail: t.heinemann(at)pthv.de

Die Aufgaben der ZEK umfassen die

(1) Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Organe der Hildegard-Stiftung bezüglich ethischer Fragestellungen; Erstellung von Stellungnahmen und Empfehlungen zu ethisch relevanten Themen im Umfang der Arbeits-  und Tätigkeitsbereiche der Hildegard-Stiftung; Angebot eines ethischen Diskussionsforums.

(2) Trägerinterne ethische Begutachtung von klinischen Forschungsprojekten, die in den Einrichtungen durchgeführt werden und in die Patienten beziehungsweise Bewohner einbezogen werden.

(3) Ethische Beratung als ethisches Konsil für individuelle Patienten beziehungsweise Bewohner auf Anfrage von Einrichtungen.

(4) Mitwirkung an der Fort-, Weiter- und Ausbildung der in der Hildegard-Stiftung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ethischen Fragen.

(5) Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Organe der Hildegard-Stiftung in unternehmensethischen Fragen.

(6) Unterstützung der Einrichtungen bei der Entwicklung organisationsethischer Strukturen.

Die ZEK hat satzungsgemäß die Aufgabe, klinische Prüfstudien, die in Einrichtungen der Hildegard-Stiftung durchgeführt werden, zu begutachten. Diese trägerinterne ethische Begutachtung ist unabhängig von der ggf. erforderlichen Begutachtung der Forschung an Menschen durch eine gesetzlich vorgeschriebene Ethik-Kommission nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. dem Medizinproduktegesetz (MPG) und ersetzt diese nicht.

Für die ethische Begutachtung einer klinischen Prüfung durch die ZEK im Regelverfahren muss der verantwortliche Prüfarzt in einer Einrichtung der Hildegard-Stiftung einen formlosen Antrag an den Koordinator der ZEK stellen, dem folgende Unterlagen beigelegt werden müssen:

  1. Befürwortendes Votum der gesetzlich vorgeschriebenen Ethik-Kommission
  2. Vollständiges Prüfprotokoll
  3. Probandenaufklärung und Einwilligungserklärung für die Probanden
  4. Angaben zum Probandenversicherungsschutz und eine Kopie der Versicherungspolice
  5. Verträge mit Studienleitung/Sponsoren

Für eine Begutachtung durch die ZEK werden alle Anträge berücksichtigt, die vollständig bis 14 Tage vor einer Sitzung der ZEK (siehe aktuelle Termine) dem Koordinator der ZEK zugestellt wurden.

In besonderen Fällen kann ein Antrag auf Eilverfahren gestellt werden. Begutachtungen im Eilverfahren werden außerhalb der regulären Sitzungen der ZEK durchgeführt. Für den Antrag auf Eilverfahren muss das Formblatt „Eilantrag“ verwendet werden.

Für weitere Details siehe die Informationsschrift: Information der Zentralen Ethik-Kommission zur Beantragung und zum Ablauf des Begutachtungsverfahrens von klinischen Prüfungen“

 

Von der Zentralen Ethik-Kommission erstellte Stellungnahme:

  • Schwangerschaft mit einem nicht überlebensfähigen Kind (Oktober 2017)
  • Instrumente und Strukturen der Ethikberatung - Mitarbeitende aus den Einrichtungen der Hildegard-Stiftung können die Stellungnahme im Intranet unter folgendem Link herunterladen.

Von der Ethik-Kommission der ctt erstellte Stellungnahmen:

  • Diagnostik einer Chromosomenverteilungsstörung beim Kind aus dem mütterlichen Blut (März 2014)
  • Umgang mit Patientenverfügungen (April 2012)
  • Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) und Jejunostomie (PEJ) (Juni 2013)

Die Stellungnahmen können bei Herrn Georg Beule (zentrale.ethikkommission(at)hildegard-stiftung.de), Koordinator der Zentralen Ethik-Kommission, angefragt werden.