Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 (StGB) mit der nun erlaubten Beihilfe zum Suizid hat Auswirkungen auf unsere Einrichtungen. Wie gehen wir damit um, wenn Patienten, Bewohner oder Gäste uns bitten, sie bei Planung und Durchführung des Suizids zu unterstützen?
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